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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
inpetto - veranstaltungsagentur 
Oberer Hagweg 18,
68753 Waghäusel 


1. Geltungsbereich 
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf dem Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz vom 9. Dezember 1976 /BGBI. 1.S.3317 in der zuletzt geänderten Fassung vom 22.12.1989).Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und der inpetto - veranstaltungsagentur (inhaber: Jürgen Vogel) für die in ihrem Namen durchgeführten Veranstaltungen. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Diese Bedingungen gelten ebenso für Besucherorganisationen und Vorverkaufskassen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. 

2. Kartenverkauf und Reservierungen 
(1) Kassenöffnungszeiten 
Während der laufenden Spielzeit ist die Eintrittskasse an den jeweiligen Spielstätten zum Zwecke des Vorverkaufs zu den in den offiziellen Publikationen der inpetto - veranstaltungsagentur veröffentlichten Zeiten geöffnet. Die Abendkasse wird in der Regel jeweils eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet. An vorstellungsfreien Tagen bleibt die Abendkasse geschlossen. 


(2) Kartenverkauf - Allgemeine Regelungen 
Besuchern ist es nicht gestattet, in den Veranstaltungsräumen der inpetto - veranstaltungsagentur Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten. Der öffentliche und gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb bzw. Satzung auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten an Mitglieder und andere Personengruppen vorsieht und die von der inpetto - veranstaltungsagentur dafür zugelassen wurden. Die inpetto - veranstaltungsagentur behält sich das Recht vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe auf eine von ihr festgelegte Kartenzahl pro Käufer zu beschränken. Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden, insbesondere ist dann Irrtumsanfechtung ausgeschlossen. Verkaufte Karten werden nur im Rahmen der unter 4.3 getroffenen Regelungen von der inpetto - veranstaltungsagentur zurückgenommen. Gutscheine sind nach dem Ablauf der Frist nicht mehr einlösbar. Werden Karten unbar bezahlt und entstehen durch Rückbuchungen Kosten, die der Käufer zu vertreten hat, sind diese von ihm zu tragen. 
Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Eintrittskarte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die inpetto - veranstaltungsagentur ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Inhaber einer Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer einer Ersatzkarte hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer der Originalkarte in Anspruch genommen wird. Eine Rückerstattung des gezahlten Kartenpreises ist nicht möglich. Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis werden bevorzugt abgefertigt. Dabei wird so verfahren, dass nach vier Käufern ein Schwerbehinderter bevorzugt zum Kartenkauf zugelassen wird. Hierbei ist den Anweisungen des Personals der inpetto - veranstaltungsagentur Folge zu leisten. Plätze für Rollstuhlfahrer können in Abhängigkeit von der Inszenierung in beschränktem Maße zur Verfügung gestellt werden. Die als notwendig anerkannten Begleiter von Schwerbehinderten (Merkzeichen "B" im amtlichen Schwerbehindertenausweis) haben freien Einritt. Werden auf der Eintrittskarte inszenierungsbedingt zusätzliche Hinweise gegeben, gelten diese als verbindlich. Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. 


(3) Vorverkauf - Fristen 
Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen der inpetto - veranstaltungsagentur veröffentlichten Zeiten. 

(4) Fernmündliche Kartenbestellungen 
Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen und gelten als vorläufige Reservierungen. Sie werden erst mit Bezahlung verbindlich. Bei der Zusage der vorläufigen Reservierung wird durch die inpetto - veranstaltungsagentur eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die inpetto - veranstaltungsagentur das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. 

(5) Schriftliche Kartenbestellungen 
Eine schriftliche Kartenbestellung (per Brief, Fax, e-mail, Internet) gilt als Reservierungsanfrage. Auf jede schriftliche Bestellung wird geantwortet. Die Bestätigung erfüllbarer Kartenwünsche gilt als verbindliche Zusage über die Bereitstellung der entsprechenden Eintrittskarten. Mit der Bestätigung wird verbindlich eine Frist zur Erfüllung des Zahlungsanspruchs der inpetto - veranstaltungsagentur mitgeteilt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die inpetto - veranstaltungsagentur das Recht vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. Auf Wunsch können bereits bezahlte Karten zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller. Für Gruppenbestellungen (ab 10 Karten) gelten zusätzlich besondere Bedingungen: diese erhält der Besteller mit der verbindlichen Zusage der Bereitstellung der Eintrittskarten. 

3. Eintrittspreise und Ermäßigungen 
(1) Die jeweils gültigen Eintrittspreise sind im Kassenbereich des jeweiligen Veranstaltungsortes veröffentlicht. 

(2) Mitglieder von Besucherorganisationen erhalten ihre Eintrittskarten über diese. Alle diesbezüglichen Anfragen sind direkt an die Besucherorganisation zu richten. 

(3) Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Die Höhe der Ermäßigung sowie der Kreis der Ermäßigungsberechtigten sind aus den offiziellen Publikationen der inpetto - veranstaltungsagentur ersichtlich. Ergibt sich bei der Kontrolle der Besucher, dass zu Unrecht nicht der volle Preis für die Eintrittskarte bezahlt wurde, ist die inpetto - veranstaltungsagentur berechtigt, den Differenzbetrag nachzuerheben. 


4. Spielplan und Anfangszeiten, Spielplanänderungen 
(1) Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben und durch Aushang veröffentlicht. 

(2) Die Besetzungsangaben im Spielplan sind ohne Gewähr. Änderungen in der Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht. 

(3) Bei Spielplanänderungen können Karten, die von der inpetto - veranstaltungsagentur erworben wurden, innerhalb von 14 Tagen ab geänderten Vorstellungstermin zurückgegeben werden oder innerhalb von 21 Tagen auf dem Postweg zurückgesandt werden. Die Rücknahme von Karten, die nicht von der inpetto - veranstaltungsagentur erworben wurden, unterliegen den Geschäftsbedingungen der jeweilige Besucherorganisation. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 


5. Einlass 
Der Einlass wird den Vorstellungsbesuchern mit gültigen Eintrittskarten in der Regel jeweils 30 Minuten vor Aufführungsbeginn ermöglicht. Kinder unter 10 Jahren sind zu den Aufführungen nicht zugelassen, ausgenommen bei Kindervorstellungen. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und anderer Besucher, sowie wegen der Unfallgefahr erst in einer inszenierungsbedingt geeigneten Pause eingelassen werden, sofern auf der Eintrittskarte ein Nacheinlass nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz. Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. 

6. Garderobe und Fundsachen 
(1) Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von störenden Gegenständen in den Zuschauerraum untersagt. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten. 

(2) Garderobe kann gegebenenfalls am Veranstaltungsort gegen Zahlung einer Gebühr in der Garderobenhalle zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden und ist jedoch nicht versichert. 

(3) Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich beim Abendpersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Zu Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke ist die inpetto - veranstaltungsagentur nicht verpflichtet. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz ihrer Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Eine Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

(4) Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen. 


7. Hausrecht, Bild- und Tonaufnahmen 
(1) Der Geschäftsinhaber der inpetto - veranstaltungsagentur übt in den Veranstaltungsräumen der inpetto - veranstaltungsagentur das Hausrecht aus. Zu seiner Ausübung sind ferner das Abendpersonal, das Kassenpersonal sowie sonstige dazu befugte Personen berechtigt. 

(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigt werden und wenn sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. 

(3) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. 

(4) Die inpetto - veranstaltungsagentur kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag nacherheben. Besucher, die auf Aufforderung weder den ihrer Eintrittskarte entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltsdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz nachentrichten, können aus der Vorstellung gewiesen werden. Den Anweisungen des Personals der inpetto - veranstaltungsagentur ist Folge zu leisten. 

(5) Das Rauchen ist in Veranstaltungsräumen ausschließlich in der Kassenhalle sowie in den dafür zugelassenen Bereichen gestattet. 

(6) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. 

(7) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Veranstaltungsräumen der inpetto - veranstaltungsagentur ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. 

(8) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen. 


8. Inkrafttreten 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.04.2006 in Kraft. 

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